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DATENTARIF PREPAID
In der Mobilfunkbranche sind Startpakete mit Mobiltelefon, SIM-Karte und Startguthaben üblich, wobei die Telefone im Regelfall mit einem Sim-Lock gegen die Nutzung anderer Sim-Karten gesperrt sind.
Da nur die zeitabhängigen Gesprächskosten, aber keine Grundgebühr verrechnet wird, sind die Zeittarife in der Regel höher als bei Verträgen mit nachträglicher Abrechnung. Insbesondere bei Mobilfunk-Discountern ist dies häufig nicht der Fall, so dass häufig Prepaidtarife von Mobilfunk-Discountern günstiger sind als Laufzeitverträge.
In Deutschland haben 37,7% der Handybesitzer eine Prepaid-Karte.
Ist das Guthaben vertelefoniert, ist die Rufnummer trotzdem noch eine gewisse Zeit lang erreichbar (zwischen 2 und 15 Monaten). Wird das Guthaben in diesem Zeitraum nicht erneuert, wird die Karte gesperrt. Es wird hier zwischen Guthabengültigkeit („PhoneTime“ – zwischen 3 und 24 Monaten) und anschließender Erreichbarkeit („MessageTime“) unterschieden.
Die Mobilfunkbetreiber betreiben Guthabensysteme üblicherweise über ein Intelligentes Netz (IN). Im IN-Netzknoten SCP/SMP werden sowohl die Kartendaten gespeichert als auch die Gesprächskosten berechnet.
Ein Teil der Mobilfunkanbieter bieten Vorauszahlsysteme parallel zu Verträgen mit Anmeldung an, ein anderer Teil MVNOs vertreibt ausschließlich Prepaid-Karten.
Prepaid - Unverfallbarkeit von Guthaben Nach zwei Urteilen hoher Gerichte dürfen bei den Mobilfunkbetreibern O2 Germany und Vodafone Deutschland die Guthaben nicht mehr verfallen, weder nach Ablauf einer Nachfrist noch nach vorzeitiger Vertragsbeendigung. Allerdings darf für die Rückgabe des unverbrauchten Guthabens eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt werden.
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